Krankenkasse hat kein eigenes Recht auf Akteneinsicht
KASSEL (mwo). Im Honorarstreit mit einer Klinik haben Kassen praktisch kein eigenes Recht auf Akteneinsicht. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG). So hat bei einer Klage das Gericht zu entscheiden, welche der beigezogenen Akten es der jeweiligen Gegenseite zugänglich macht.