Länder ebnen Weg für Pflegestützpunkte

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BERLIN(ble). In mehr als der Hälfte der Bundesländer sind laut Bundesregierung bislang Bestimmungen zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erlassen worden. Danach haben die Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein dazu Allgemeinverfügungen erlassen und Brandenburg Einzelbestimmungen zur Einrichtung von drei Pflegestützpunkten.

arüber hinaus sei über die Einrichtung von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg eine Kooperationsvereinbarung und in Niedersachsen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen worden.

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