Land zahlt bis zu 600 Euro für Hausärzte in spe

In Niedersachsen will das Land Jungärzte, die sich für Allgemeinmedizin entscheiden, mit bis zu 600 Euro pro Monat im Praktischen Jahr unterstützen.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:

HANNOVER. Die Niedersächsische Landesregierung will angehende Hausärzte im Praktischen Jahr mit 400 oder bis zu 600 Euro im Monat unterstützen. "Laut Prognosen der KV Niedersachen könnten 2020 im Land 1000 Hausärzte fehlen", sagte Gesundheitsministerin Aygül Özkan (CDU) in einer Videobotschaft, "so weit darf und wird es nicht kommen". Darum sollen Mediziner, die sich im Praktischen Jahr für das Wahlfach Allgemeinmedizin entscheiden, für das 16-wöchige Hausarzt-Tertial im Praktischen Jahr die monatliche Unterstützung erhalten.

Voraussetzung ist, dass die Medizinstudierenden von einer der beiden Niedersächsischen Fakultäten in Hannover oder Göttingen kommen und dass die Ausbildung in einer Hausarztpraxis in Niedersachsen absolviert wird.

Je nach Versorgungsdichte der betreffenden Region erhalten Absolventen monatlich 400 Euro in Gebieten mit einem Versorgungsgrad von 95 Prozent und mehr, sowie 600 Euro in Regionen mit weniger als 95 Prozent Versorgungsgrad. "Mit dieser Praxis wollen wir die angehenden Hausärzte ihren Kollegen in der Klinik gleichstellen", so eine Sprecherin des Sozialministeriums in Hannover. "In der Klinik werden 400 Euro im Monat gezahlt." Die Initiatoren hoffen, dass die Förderung mehr junge Ärzte in die Hausarztpraxen vor allem auf dem Land bringt. "Viele junge Mediziner haben eine Hausarztpraxis nur drei Wochen erlebt, das ist sehr wenig", so die Sprecherin.

Die Idee sei am Runden Tisch für die hausärztliche Versorgung entstanden, berichtet die Ministeriumssprecherin. Dabei sei das Programm zusammen mit der KV erörtert worden. Das Geld wird vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt. Das Landesprogramm läuft drei Jahre und hat ein Gesamtvolumen von 288 000 Euro.

Die Zuschüsse müssen beim Niedersächsischen Landessozialamt beantragt werden. Die Verteilung der Gelder übernimmt die KV.

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