Berliner KV-Vorstände

Landgericht weist Betrugs-Anklage ab

Der Rechtsstreit um die Übergangsgelder für den KV-Vorstand Berlin geht in eine neue Runde. Das Landgericht hat überraschend die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt.

Veröffentlicht:

BERLIN. Muss sich der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin wegen der Auszahlung von 548.000 Euro Übergangsgeld im Jahr 2011 doch nicht vor Gericht verantworten?

Diese Frage hat nun das Kammergericht Berlin zu klären. Denn die zuständige Kammer des Landgerichts hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin wegen schweren Betrugs nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

Sie äußert Zweifel daran, ob den drei Vorstandsmitgliedern und dem ehemaligen Vorsitzenden der Vertreterversammlung der KV Berlin ein Vorsatz nachweisbar ist.

"Die Angeschuldigten haben nach Aktenlage rechtlichen Rat eingeholt, dort die Aussage erhalten, dass ihr Vorgehen nicht rechtswidrig sei. Insofern geht die Kammer davon aus, dass es schwierig wird, ihnen einen Vorsatz nachzuweisen", sagte Gerichtssprecher Tobias Kaehne der "Ärzte Zeitung".

Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt

Die Vorstände und die Vertreterversammlung haben seit Bekanntwerden der Vorwürfe Ende 2011 mehrfach darauf verwiesen, dass "unabhängige Arbeitsrechtler" die Auffassung vertreten hätten, die Auszahlung der Übergangsgelder sei auch bei Fortführung der Ämter rechtmäßig.

Dieser Auffassung folgt das Landgericht jedoch nicht. In dieser Frage stimmt es vielmehr mit der Staatsanwaltschaft überein. "Das Landgericht hält das Vorgehen auch für objektiv rechtswidrig", stellte Kaehne klar.

Dass eine Anklage der Staatsanwaltschaft nicht oder nur teilweise zur Hauptverhandlung zugelassen wird, ist nach Angaben des Gerichtssprechers nicht ungewöhnlich.

Doch noch sind Dr. Angelika Prehn, Dr. Uwe Kraffel, Burkhard Bratzke sowie Dr. Jochen Treisch nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen sicher. Denn die Staatsanwaltschaft hat nach Angaben des Gerichtssprechers Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts eingelegt.

Wann das Kammergericht entscheidet, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird, ist Kaehne zufolge schwer absehbar. (ami)

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