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„Unbefriedigende Rechtslage“

Liberale wollen Cannabis-Verordnungen entschlacken

Kürzere Wartezeiten für die Patienten, weniger Bürokratie in den Praxen: Die FDP legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Verfahrens bei der Verordnung von Cannabis zu medizinischen Zwecken vor.

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Cannabis kann in bestimmten Fällen auf Kassenkosten verordnet werden. Die bürokratischen Hürden sind allerdings hoch.

Cannabis kann in bestimmten Fällen auf Kassenkosten verordnet werden. Die bürokratischen Hürden sind allerdings hoch.

© Africa Studio / stock.adobe.com

Berlin. Die FDP prangert zu hohe Hürden bei der Verordnung von medizinischem Cannabis an. Leidtragende seien Patienten und Ärzte. „Häufig schwerstkranke Menschen müssen sich bei der Verordnung von medizinischem Cannabis auf Wartezeiten von bis zu fünf Wochen einstellen“, sagte der drogenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Wieland Schinnenburg. Darüber hinaus schränke die Genehmigung der Verordnung durch die Krankenkassen den Arzt in seiner Therapiehoheit unnötig ein, sagte Schinnenburg, der auch Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestages ist.

„Es ist Zeit, dass eine freiwillige Regressabsicherung an die Stelle verpflichtender Bürokratie tritt“, betonte er. Mit einem eigenen Gesetzesantrag wolle die FDP-Fraktion hierfür den Weg ebnen. Die Verordnung von medizinischem Cannabis nach Paragraf 31 Absatz 6 Sozialgesetzbuch V soll demnach nicht länger an eine verpflichtende Genehmigung durch die Kassen geknüpft sein. Jeder Arzt soll selbst entscheiden können, ob er zur Verhinderung möglicher Regressforderungen einen Antrag bei der Krankenkasse stellt.

Durch die „freiwillige Genehmigung mit Regressausschluss“ würden Ärzte vor möglichen Rückforderungen geschützt, die aus dem Nichtvorliegen der Verordnungsvoraussetzungen folgen könnten, schreiben die Liberalen in ihrem Gesetzentwurf.

„Unbefriedigende Rechtslage“

Schinnenburg nannte die aktuelle Rechtslage bei der Verordnung von medizinischem Cannabis „unbefriedigend“. Sie trage weder wissenschaftlichen Erkenntnissen noch dem tatsächlichen Versorgungsbedarf Rechnung. Die rechtlichen Voraussetzungen bei der Verordnung stellten bereits sicher, dass medizinisches Cannabis nur in sehr eingeschränktem Umfang verordnet werden könne.

Nach dem 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften haben Patienten unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Versorgung mit Cannabis. Die erste Verordnung des Arztes ist jedoch von der Genehmigung der Krankenkasse abhängig.

Dass bestimmte vertragsärztliche Verordnungen von Cannabis inzwischen von der Genehmigungspflicht ausgeklammert wurden, sei ein „wichtiger Schritt hin zu einer Beschleunigung und Entbürokratisierung der Verordnung von Cannabis“, betonen die Liberalen. Allerdings stelle die erforderliche Genehmigung in den übrigen Fällen eine nicht mehr adäquate Voraussetzung für die Verordnung von Cannabis dar. „Insbesondere wird hier in die Therapiehoheit der Ärzte eingegriffen.“ (hom)

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