Marburger Bund begrüßt Urteil zur Tarifeinheit

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ERFURT (mwo). Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hat den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts begrüßt, wonach in einem Betrieb verschiedene Tarifverträge nebeneinander bestehen können. Bisher galt der Grundsatz der Tarifeinheit. Geklagt hatten zwei Klinikärzte, die Mitglied beim Marburger Bund sind. Sie wollten nicht nach dem Tarif der Gewerkschaft Verdi bezahlt werden, den ihr Arbeitgeber anwandte.

Az.: 10 AS 2/10 und 10 AS 3/10

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