Maximal noch zwei Behandlungen auf Krankenschein pro Quartal

MÜNCHEN (sto). Als Konsequenz aus der Honorarreform wollen Nervenärzte, Psychiater und Neurologen in Bayern ihre Patienten künftig nur noch einmal, höchstens jedoch zweimal pro Quartal auf Krankenschein behandeln. Alle weiteren Behandlungen sollen als Privatbehandlung erfolgen.

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Nach den Frauenärzten in Bayern sei seine Fachgruppe damit der zweite Berufsverband, der bei GKV-Patienten unter bestimmten Bedingungen eine Privatbehandlung empfehle, erklärte Dr. Gunther Carl, Vorsitzender des Berufsverbandes Bayerischer Nervenärzte, Psychiater und Neurologen (BVDN).

Grund für diesen Schritt seien zu befürchtende massive Honorareinbrüche, nachdem die bisherigen Strukturvertragshonorare für die zeitaufwendige Behandlung besonders schwer psychiatrisch Kranker und bei Schlaganfall-Patienten von den Krankenkassen gestrichen wurden, erklärte Carl.

Mit den zur Verfügung stehenden Honoraren sei nur noch eine sehr eingeschränkte Versorgung von Patienten mit schweren Hirnerkrankungen wie Multiple Sklerose, Depression, Parkinson, Schizophrenie, Epilepsie, Demenz oder Schlaganfall möglich, sagte Carl bei der Vertreterversammlung der KV Bayerns (KVB).

Nach seinen Angaben erhalten Neurologen und Psychiater für die fachärztliche Untersuchung, den gesamten organisatorischen Aufwand der Praxis, kurze Gespräche, Spritzen, Blutentnahmen, Arzneimittelverordnung und alle kleineren medizinischen Versorgungen künftig eine Grundpauschale von insgesamt 19,43 Euro je Patient. Für ein zehn bis 20minütiges psychiatrisches Behandlungsgespräch würden 13,48 Euro bezahlt. Der Preis für eine Hirnstrommessung betrage 24,85 Euro.

In diesen Beträgen seien nicht nur das Einkommen des Arztes enthalten, sondern auch die gesamten Kosten einer Praxis, das Gehalt des Personals, die Gerätekosten, die Miete für Praxisräume und die Investitionsrücklagen.

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