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TSVG-Anhörung

Mehr Flexibilität im Prüfwesen?

Bei der Anhörung zum Terminservicegesetz am Mittwoch stehen auch Erleichterungen für Ärzte im Prüfwesen auf der Agenda. Doch die Kassen bleiben auf der Bremse.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Die Koalition will bei der Verquickung von Diagnosen und Vergütung einen klaren Schnitt. Der Hausärzteverband fürchtet um HZV-Verträge.

Die Koalition will bei der Verquickung von Diagnosen und Vergütung einen klaren Schnitt. Der Hausärzteverband fürchtet um HZV-Verträge.

© momius - stock.adobe.com

BERLIN. Bei allem Ärger über einzelne geplante Regelungen im Terminservicegesetz (TSVG) enthält das Vorhaben der Koalition für Ärzte positive Aspekte.

So etwa bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung, die deutlich zurückgefahren werden soll. Doch die Kassenseite wehrt sich dagegen, den Druck aus dem Kessel zu nehmen.

Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss werden am Mittwoch die unvereinbaren Standpunkte von Kassen und Ärzteverbänden zur Sprache kommen.

So will die Koalition beispielsweise den Anteil der je Quartal per Zufälligkeitsprüfung durchleuchteten Ärzte auf zwei Prozent begrenzen. Künftig soll es eines begründeten Antrags einer Kasse bedürfen. Gut so, meint der Deutsche Hausärzteverband. So könne der hohe bürokratische Aufwand verringert werden.

Prüffrist von zwei statt vier Jahren

Terminservicegesetz

Strittig aus Ärztesicht: Terminservicestellen sollen rund um die Uhr am Netz sein. Die Zahl der Mindestsprechstunden soll von 20 auf 25 Stunden erhöht werden.

Strittig aus Kassensicht: Die Förderung der Selbsthilfe soll nur noch kasseneinheitlich erfolgen, die kassenindividuelle Projektförderung entfallen.

Das Inkrafttreten ist zum 1. Mai geplant.

Nicht so der GKV-Spitzenverband. Die Begrenzung auf höchstens zwei Prozent widerspreche dem Wirtschaftlichkeitsgebot in Paragraf 12 SGB V. „Bei begründetem Verdacht muss den Krankenkassen grundsätzlich die Möglichkeit einer Wirtschaftlichkeitsprüfung gegeben werden“, fordert der Spitzenverband.

Erleichterung könnte auch ein Änderungsantrag der Koalition bringen, der den zulässigen Zeitraum für die Abrechnungsprüfung begrenzt.

Bisher müssen Vertragsärzte bis zu vier Jahre nach Ende der Abrechnung Post von den Prüfgremien fürchten. Der Zeitraum soll auf zwei Jahre reduziert werden. Das sei ein „erster Schritt“, lobt der Hausärzteverband. Ärzte erhielten so „erhöhte Planungssicherheit“.

Der AOK-Bundesverband lehnt das Vorhaben ab: „Es besteht die Gefahr, dass der gesetzliche Prüfauftrag nicht ordentlich erfüllt werden kann.“ Der GKV-Spitzenverband glaubt gar, die Zweijahres-Frist würden die KVen motivieren, „aktiv die Verfahren zu verzögern, um Kürzungen oder Nachforderungen zu vermeiden“.

An anderer Stelle bröckelt dagegen die Kassenfront: Die Koalition will eine gesetzliche Klarstellung ins TSVG heben, dass Verträge unzulässig sind, die Diagnosen als Voraussetzung für Vergütungen vorsehen.

Der Hausärzteverband ist alarmiert über Folgen für die hausarztzentrierte Versorgung. „Dies stellt einen massiven Eingriff in selektivvertragliche Regelungen dar. „Je mehr Krankheiten (= Diagnosen), umso größer der Behandlungsaufwand.“ Dies müsse abgebildet werden und sich in der Vergütung niederschlagen.

AOK sieht HZV-Verträge gefährdet

Der AOK-Bundesverband springt Hausärzten bei. Dass Vergütungen für Leistungen nur noch an einen „allgemeinen Krankheitsbegriff“ anknüpfen dürfen, gefährde „speziell auf bestimmte Patientengruppen zugeschnittene Versorgungsformen“. Diagnosecodes seien eine „Fachsprache der Medizin“. Darauf in Versorgungsverträgen verzichten zu müssen, sei „nicht sachgerecht“.

Der Hausärzteverband mahnt, die dann nötige Anpassung von HZV-Verträgen würde einen Zeitvorlauf von „mindestens acht Quartalen“ benötigen. Dagegen begrüßt beispielsweise der BKK Dachverband die geplante Regelung ausdrücklich, da sie zu einer „manipulationssicheren Ausgestaltung des Morbi-RSA“ beitrage.

Einig sind sich Ärzte und Kassen dagegen beim Vorstoß, dass der Bund sich 51 Prozent der Gesellschafteranteile der gematik sichern will. Die Selbstverwaltung würde hier durch einen „staatsdirigistischen Eingriff ausgehebelt“, warnt die Bundesärztekammer.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hält die Beschleunigung von Entscheidungsprozessen durch die Verantwortungsübernahme durch das BMG für „ausgeschlossen“. Für den AOK-Bundesverband springt die Koalition zu kurz. Stattdessen sollten Prozesse der Standardisierung und der Zertifizierung organisatorisch voneinander getrennt werden.

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