Mit dem Rettungswagen kommt die Rechnung

Seit Jahren liegen sich Krankenkassen und Berliner Feuerwehr wegen der Kosten im Rettungsdienst in den Haaren - jetzt ist der Streit eskaliert. Wer künftig in der Hauptstadt einen Rettungswagen braucht, zahlt erstmal selbst.

Veröffentlicht:
Wer den Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr in Anspruch nimmt, muss bald zunächst selbst zahlen.

Wer den Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr in Anspruch nimmt, muss bald zunächst selbst zahlen.

© Seeliger / imago

BERLIN (ami). Berliner müssen ab Juli voraussichtlich selbst zahlen, wenn sie die Feuerwehr zu einem Notfalleinsatz rufen.

So weit ist der Streit um die Kosten für Rettungsdiensteinsätze zwischen Krankenkassen und Berliner Feuerwehr nun eskaliert.

Die Kassen haben die bundesweit übliche Vereinbarung zur Kostenübernahme mit Wirkung zum 1. Juli gekündigt. Rund 240.000 Patienten pro Jahr sind laut Feuerwehr betroffen.

Sie müssen die Rechnung der Feuerwehr über rund 300 Euro selbst bezahlen und bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen.

Innenstaatssekretär Bernd Krömer (CDU) äußerte sein Bedauern über die Kündigung der Kassen. Nach seinen Angaben wollen sie Einfluss auf die Gebührenhöhe nehmen.

Zudem gehe es um die Frage, wann ein Einsatz als erforderlich zu werten sei, so Krömer. Darüber setzen sich Kassen und Feuerwehr seit Jahren auch vor Gericht auseinander.

Zwei Prozesse zu diesen Fragen haben die Krankenkassen verloren. Bereits im Januar entschied das Verwaltungsgericht, dass die Krankenkassen nicht nachträglich entscheiden könnten, wann ein Notfalleinsatz nötig sei.

Alle sind gesprächsbereit

Im Mai wies das gleiche Gericht eine Klage der Krankenkassen gegen die Höhe des Gebührensatzes zurück. In beiden Urteilen verwies das Gericht nach Angaben der Feuerwehr auf die nun gekündigte Vereinbarung.

Die Krankenkassen teilten am Montag mit, sie wollten das bestehende unbürokratische Verfahren fortsetzen. Zugleich forderten sie jedoch erneut Prüfungsrechte und auch Beanstandungsrechte.

Zudem kritisieren die Krankenkassen auch, dass die Feuerwehr der langjährigen Forderung nach einer transparenten und sachgerechten Kalkulation der Gebühren nicht nachgekommen sei.

Die Feuerwehr gibt dagegen an, dass sie in einem Mediationsverfahren bereits alle Zahlen und Daten offengelegt habe.

"Dieses Mediationsverfahren ist von den Krankenkassen abgebrochen worden. Das war für uns völlig unverständlich", sagte Feuerwehr-Sprecher Jens-Peter Wilke der "Ärzte Zeitung".

Auch der Innenstaatssekretär betonte, dass Gesprächsbereitschaft seinerseits jederzeit bestehe.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 27.06.201209:21 Uhr

Schluss mit Lustig!

Wie arm und wenig sexy muss eine Hauptstadt eigentlich sein, wenn sich GKV-Krankenkassen und Berliner Feuerwehr bei den Rettungsdiensteinsätzen wie ein paar Straßenköter verbeißen.

Die Rechtslage ist klar wie eine Kloßbrühe. Gegenüber Beitrag zahlenden Patienten besteht die gesetzliche Verpflichtung des Sachleistungsprinzips. Wer gerne unzulässige Privatrechnungen für definierte Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung schreiben möchte, bitte sehr!

Aber im Stil von mittelalterlicher Wegelagerei mal eben 300 Euro von Akutkranken, Notfallpatienten oder möglicherweise sonst Mittellosen zu verlangen, ist wahrlich reine Beutelschneiderei!

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
("Schöneberger Sängerknabe" von 1957-1962)

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Akutes Nierenversagen

Fragwürdige Nierentherapien: Nicht unnötig spülen!

Sie fragen – Experten antworten

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

Lesetipps
Eine Person balanciert auf einem Grad.

© RFBSIP / stock.adobe.com

Große Datenbankanalyse

Schwindel als mögliches Warnsignal für Alzheimer

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

© Porträt: Antje Boysen / DEGAM | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?