Neue Regeln für Rabatte bei Arzneimitteln
BERLIN (HL). Bundesgesundheits- und Bundeswirtschaftsministerium haben einen Kompromiss geschlossen, welche Wettbewerbsregeln für den Abschluss von Rabattverträgen für Arzneimittel gelten sollen.
Veröffentlicht:Danach müssen Krankenkassen das Vergaberecht beachten. Das bedeutet, dass Rabattverträge von den Vergabekammern des Bundes und der Länder überprüft werden können. Das war bislang strittig gewesen.
Die Entscheidungen, die dann die Vergabekammern treffen, sollen allerdings in die Zuständigkeit der Sozialgerichte und nicht der Oberlandesgerichte fallen. Diese Vorgabe soll in das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der GKV eingearbeitet werden, das bald im Parlament beraten wird.
Die Verbände der pharmazeutischen Industrie hatten gefordert, dass das Wettbewerbs- und Kartellrecht im Verhältnis zu den Krankenkassen voll angewendet werden soll. Damit konnten sie sich nicht durchsetzen. Gleichwohl schafft die geplante Änderung nach Auffassung von Pro Generika-Geschäftsführer Peter Schmidt "die längst überfällige Rechtssicherheit".