Neue Verträge, weitere Rabatte - ein Überblick
NEU-ISENBURG (eb). Immer mehr Kassen schließen mit Arzneiherstellern Rabattverträge. Rechtsgrundlage ist dabei Paragraf 130 a Absatz 8 SGB V.
NEU-ISENBURG (eb). Immer mehr Kassen schließen mit Arzneiherstellern Rabattverträge. Rechtsgrundlage ist dabei Paragraf 130 a Absatz 8 SGB V.
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