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Niedersachsen will keine gefährlichen Straftäter entlassen

HANNOVER (cben). Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann will an der nachträglichen Sicherheitsverwahrung von Straftätern festhalten. "Ich lasse keinen raus", sagte Busemann zur Presse. Zugleich forderte der Politiker rasch ein endgültiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

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Damit widerspricht Busemann dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Sicherungsverwahrung in Deutschland.

Der EGMR hatte die Bundesrepublik zuletzt wegen vier Fällen der Sicherheitsverwahrung gerügt. Sie stelle einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention fest, hieß es.

Nun sei das Bundesverfassungsgericht gefragt, erklärte der Minister. Es hatte schon vor sieben Jahren geurteilt, die Sicherheitsverwahrung sei verfassungskonform.

Laut Busemann müsse sich das Gericht nun mit der EU-Entscheidung erneut auseinandersetzen und die Frage für Deutschland endgültig klären. Im Land sitzen derzeit zehn Häftlinge in der Sicherheitsverwahrung.

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Kommentare
Uwe Schneider 12.02.201111:04 Uhr

Hätte die Politik mal ihre Hausaufgaben früher gemacht ...

... dann müsste Sie sich jetzt nicht so über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ärgern. Der hat nämlich nur festgestellt, dass faktisch die Sicherungsverwahrung in Deutschland der Strafhaft so weitgehend gleicht, dass sie wie Strafe zu behandeln ist. Eine Strafe muss jedoch schon zum Zeitpunkt der Tatbegehung gesetzlich bestimmt sein und darf nicht erst nachträglich eingeführt werden. Dieses Rückwirkungsverbot ergibt sich sowohl aus der Europäischen Menschenrechtscharta als auch aus dem Grundgesetz. Der Gesetzgeber hat aber erst spät die Möglichkeit eingeführt, die Sicherungsverwahrung nachträglich (nach dem Urteil) zu verhängen und zwar auch für schon abgeurteilte Altfälle, also doppelt nachträglich. Das hat der EGMR aus rechtlich zwingenden Gründen nicht akzeptiert. Entweder hätte der deutsche Gesetzgeber diese Möglichkeit schon früher schaffen müssen oder er muss (was er nun auch vorhat) die Sicherungsverwahrung anders als die Strafhaft ausgestalten (mehr Rechte für die Verwahrten, u.a. auf Therapie).

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