Neue Option für PJ-Tertial
PJ-Abschnitt im Gesundheitsamt: „Ein wichtiger Schritt“
Der Verband der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst verknüpft große Hoffnungen mit der geänderten Approbationsordnung. Angehende Mediziner sollen früh für eine Tätigkeit im ÖGD gewonnen werden.
Veröffentlicht:Berlin. Der Bundesverband der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) wirbt für die neue Möglichkeit von Medizinstudierenden, ein Tertial ihres PJ im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu absolvieren. Hintergrund ist die im Oktober vergangenen Jahres geänderte Approbationsordnung für Ärzte.
Als Ziele der ärztlichen Ausbildung wurden mit dieser Novelle erstmals auch definiert, angehende Ärzte sollten „Grundkenntnisse über die Tätigkeitsfelder des öffentlichen Gesundheitswesens und die bevölkerungsmedizinischen Aspekte von Krankheit und Gesundheit“ erwerben.
Aus Sicht der stellvertretenden BVÖGD-Vorsitzenden und Leiterin des Gesundheitsamts Hildesheim, Dr. Katharina Hüppe, ist diese neue Option ein „sehr wichtiger Schritt, für den wir lange gekämpft haben“. Denn wer die vielfältigen Aufgaben der Bevölkerungsmedizin in Gesundheitsämtern schon im Studium kennenlerne, „entscheidet sich eher für eine Karriere im ÖGD“, so Hüppe. Denn dort gehe es nicht nur um Kuration, sondern auch etwa um Begutachtung, Epidemiologie, Infektionsschutz, Prävention, Umweltmedizin und Politikberatung, sagt die Verbandsvize.
Aufgrund des großen Spektrums gebe es vielfältige Einsatzmöglichkeiten für die PJler. Dazu würden in einem Eingangsgespräch deren Vorstellungen und Interessen abgeklärt. Solle die Arbeit beispielsweise eher pädiatrisch orientiert sein, könnten die PJler die Teams bei der Entwicklungsdiagnostik von Kindern in Kitas, bei Elternberatungen oder bei Schuleingangsuntersuchungen begleiten.
Andere Einsatzgebiete ergäben sich bei einem Fokus auf psychiatrisch Erkrankte oder in der Infektiologie, teilt der BVÖGD mit. Interessierten Studierenden empfiehlt der Verband, sich beim Dekanat ihrer Hochschule zu melden, um zu erfahren, bei welchen Gesundheitsämtern ein PJ-Einsatz möglich ist. (fst)