Ausgaben der privaten Krankenversicherer

PKV-Chef: Kapitaldeckung ist ein Beispiel für Nachhaltigkeit

Die Versicherungspflichtgrenze zur GKV muss gesenkt werden, fordert der PKV-Verband, um die „Nachhaltigkeitsreserve“ für Versorgungskosten im Alter zu stabilisieren.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Wer hat die Nase vorn im dualen Krankenversicherungssystem? Die PKV sieht sich gut im Rennen.

Wer hat die Nase vorn im dualen Krankenversicherungssystem? Die PKV sieht sich gut im Rennen.

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Berlin. Die privaten Krankenversicherer (PKV) haben bislang mehr als 1,7 Milliarden Euro zur Unterstützung der medizinischen Versorgung während der Corona-Krise ausgegeben – für die Beteiligung am Klinik-Rettungsschirm, den zusätzlichen Hygieneaufwand in den Praxen oder für Videosprechstunden.

„Damit hat die PKV finanziell weit mehr für die Bewältigung der Pandemie geleistet, als es ihrem Versichertenanteil entspricht“, betonte der Vorsitzende des PKV-Verbands Dr. Ralf Kantak auf der PKV-Jahrestagung am Donnerstag in Berlin.

Rund die Hälfte des Geldes ist nach seinen Angaben in Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen geflossen, die andere Hälfte in den ambulanten Sektor. „Wir gehen davon aus, dass wir die Zahlungen fortführen, solange wir eine Pandemielage haben.“

PKV für Nachhaltigkeit

Kantak appellierte an die Bundesregierung, nicht nur beim Klimaschutz für mehr Generationengerechtigkeit zu sorgen. „Die Politik braucht einen Plan, um mehr Nachhaltigkeit in die Kranken- und Pflegeversicherung einzubauen.“ Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz gebe die Richtung vor.

„Die heute Aktiven dürfen nicht so viele Ressourcen verbrauchen, dass dadurch die Handlungsfreiheit der nachfolgenden Generationen massiv eingeschränkt wird“, erläuterte er. Mit dem Kapitaldeckungsverfahren zeige die PKV, wie der Anspruch in der Kranken- und Pflegeversicherung erfüllt werden könnte.

Nach seinen Angaben haben sich bei den PKV-Unternehmen im vergangenen Jahr die von den Kunden angesparten Alterungsrückstellungen um 14 Milliarden Euro auf 288 Milliarden Euro erhöht. 36 Prozent aller Einnahmen der Branche würden derzeit in die Nachhaltigkeitsreserve fließen, betonte er.

Um für die Demografie vorzusorgen, brauche es keine revolutionären Veränderungen. „Schon kleine Schritte in die richtige Richtung zu mehr Eigenvorsorge können die finanzielle Stabilität langfristig verbessern.“ Ein Beispiel seien private Zusatzversicherungen.

Wir gehen davon aus, dass wir die Zahlungen fortführen, solange wir eine Pandemielage haben.

Dr. Ralf Kantak, Vorsitzender PKV-Verband zur Unterstützung ambulanter Praxen in der Corona-Krise

„Leider hat die Bundesregierung die zunächst vorgesehene Förderung solcher Eigenvorsorge in der jetzigen Pflegereform nicht umgesetzt“, bemängelte der PKV-Vorsitzende. „Umso wichtiger ist es, in der nächsten Legislaturperiode neue Initiativen für mehr nachhaltige Eigenvorsorge zu starten.“ Politischen Handlungsbedarf sieht Kantak auch bei der Versicherungspflichtgrenze, die festlegt, ab wann gesetzlich Krankenversicherte in die PKV wechseln können.

Der Wert ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, zurzeit liegt er bei 64.350 Euro im Jahr. „Jeder weitere Privatversicherte beteiligt sich an der Nachhaltigkeitsreserve für die zukünftigen Kosten im Alter“, warb der Verbandsvorsitzende für eine Absenkung der Versicherungspflichtgrenze „auf ein Normalmaß“. Sie sollte wieder auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze gehen, die bei 58.050 Euro liegt.

Unzufrieden mit Pflegereform

Kantak erneuerte zudem die Kritik der Branche an der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Pflegereform. Insbesondere der geplante jährliche Steuerzuschuss für die gesetzliche Pflegeversicherung in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr ab 2022 ist der Branche ein Dorn im Auge. „Er macht die Pflege vom Bundeshaushalt abhängig, wo sie mit anderen Staatszielen wie Digitalisierung oder Klimaschutz konkurrieren muss.“

Ein Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung wäre nur für versicherungsfremde Leistungen gerechtfertigt und müsste dann auch für die private Pflegepflichtversicherung gelten. Kantak: „Einen Steuerzuschuss, der nur für die Pflegeversicherten in der GKV fließt, halten wir in dieser Form für verfassungswidrig.“

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