Illegale Absprachen?

PKV-Verband weist Kartell-Vorwürfe zurück

Versicherungsvertreter wittern Mauschelei bei privaten Krankenversicherern.

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KÖLN. Das Expertennetzwerk24, ein Zusammenschluss von vier Versicherungsberatern, wirft den privaten Krankenversicherern illegale Absprachen in mehreren Fällen vor und hat darüber das Bundeskartellamt informiert, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Mittwoch berichtete.

Die Vorwürfe gründet Thorulf Müller, einer der vier Berater, auf 15 Fälle, bei denen sich seiner Ansicht nach die Gesellschaften untereinander abgesprochen haben. Die Belege dafür sind allerdings dürftig.

Dabei handelt es sich unter anderem um den Fall eines Kunden, der eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hatte. Der Mann hatte bereits 2016 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) die Unwirksamkeit einer Klausel erwirkt.

Sie hatte es den Gesellschaften zuvor erlaubt, die Leistung dann zu reduzieren, wenn das Nettoeinkommen des Versicherungsnehmers unter die Höhe des im Vertrag zugrunde gelegten Einkommens gesunken ist – und zwar auch dann, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist und der Kunde bereits Prämien für den höheren Satz bezahlt hat.

Der BGH urteilte, dass diese Klausel intransparent und daher unwirksam sei. Der PKV-Verband hat daraufhin seine Musterbedingungen angepasst. Müller liegt nach eigenen Angaben ein Schreiben des Verbandes vor, in dem es heiße, zu den angepassten Klauseln habe man sich "abgestimmt".

PKV-Verband: Absurde Vorwürfe

Der PKV-Verband findet Müllers Vorwürfe absurd. "Die Anpassung der Musterbedingungen ist gängige Praxis und von nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden akzeptiert", sagte ein Sprecher der "Ärzte Zeitung".

Dazu kommt: "Die Übernahme der Musterbedingungen durch die einzelnen Mitgliedsunternehmen ist absolut freiwillig, niemand wird dazu verpflichtet."

In einem weiteren Fall geht es um das Tarifwechselrecht, das jeder Privatversicherte besitzt. In dem seit 2016 gültigen Leitfaden, den die Branche mit erarbeitet hat, haben die Unternehmen unter anderem festgelegt, dass sie Wechselwillige über möglichst viele Tarifmöglichkeiten informieren wollen.

Müller vermutet, dass es eine öffentlich nicht bekannte Verbandsempfehlung gebe, jedem Kunden nicht mehr als drei Tarife vorzuschlagen.

"Wir haben Aussagen eines Versicherungsvorstandes, der sich darauf bezieht, dass jedem Kunden nicht mehr als drei Tarife vorgeschlagen werden müssen", sagt Müller. Dadurch, so der Vorwurf, könnten Anbieter Kunden in für sie günstige Tarife lenken.

Auch diesen Vorwurf weist der PKV-Verband zurück. "Es gibt Versicherer, die zeigen dem Kunden sämtliche verfügbaren Tarife", sagt der Sprecher.

"Andere haben eine hohe Tarifvielfalt und schlagen deswegen eine Auswahl vor." Diese Auswahl sei jedoch nicht willkürlich, sondern werde regelmäßig von Wirtschaftsprüfern überprüft.

Das Bundeskartellamt bestätigte den Eingang der Schreiben, wollte den weiteren Fortgang jedoch nicht kommentieren. Dem Verbraucherzentrale Bundesverband sind ähnliche Vorwürfe nicht bekannt. (acg)

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