Bundesrat gibt grünes Licht
Paragraf 219a: Abruptio-Werbeverbot ist Geschichte
Die Länderkammer erhebt keine Einwände gegen die Abschaffung von §219a StGB. Damit dürfen Ärzte künftig über Schwangerschaftsabbrüche informieren.
Die Länderkammer erhebt keine Einwände gegen die Abschaffung von §219a StGB. Damit dürfen Ärzte künftig über Schwangerschaftsabbrüche informieren.
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