Patientenverfügungen sollten beim Hausarzt hinterlegt werden
DÜSSELDORF (iss). Wenn Patienten eine Patientenverfügung verfaßt haben, sollten sie diese im Original oder als Kopie bei ihrem Hausarzt hinterlegen. Das empfiehlt Dr. Arnold Schüller, hausärztlicher Internist aus Düsseldorf und Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein.