Pflege - bei Täuschung Kündigung möglich

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KOBLENZ (dpa). Das Vortäuschen der Pflegebedürftigkeit gibt einer privaten Pflegeversicherung das Recht zur fristlosen Kündigung.

Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil. Denn dieses Verhalten sei ein schwerwiegender Vertrauensbruch und ein Verstoß gegen grundlegende vertragliche Pflichten, befanden die Richter.

Az.: 10 U 592/07

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