Direkt zum Inhaltsbereich

Pflege - bei Täuschung Kündigung möglich

Veröffentlicht:

KOBLENZ (dpa). Das Vortäuschen der Pflegebedürftigkeit gibt einer privaten Pflegeversicherung das Recht zur fristlosen Kündigung.

Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil. Denn dieses Verhalten sei ein schwerwiegender Vertrauensbruch und ein Verstoß gegen grundlegende vertragliche Pflichten, befanden die Richter.

Az.: 10 U 592/07

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Europäischer Gesundheitskongress in München

GKV-Reform: Zwischen Sparzwang und Strukturreform

Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Demenz erkennen

Neuer Ansatz für eine Alzheimer-Diagnostik mittels Bluttests

Lesetipps
Sklerenikterus bei einem älteren Patienten

© Dr. P. Marazzi / Science Photo Library

Meist Adenokarzinome

Tipps zur Früherkennung: Warnzeichen für Pankreaskrebs erkennen

Symbolbild eines Darms mit einer Lupe

© kirania / Generated with AI / Stock.adobe.com

Wandel der postoperativen Therapie

Morbus Crohn: Biologika senken das Rezidivrisiko nach Darmresektion

Koloskopie, Blick auf den Monitor

© Issara - stock.adobe.com

Anstoß zur Diskussion

Darmkrebs: Ist die koloskopische Überwachung falsch aufgestellt?