Direkt zum Inhaltsbereich

Pflege - bei Täuschung Kündigung möglich

Veröffentlicht:

KOBLENZ (dpa). Das Vortäuschen der Pflegebedürftigkeit gibt einer privaten Pflegeversicherung das Recht zur fristlosen Kündigung.

Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil. Denn dieses Verhalten sei ein schwerwiegender Vertrauensbruch und ein Verstoß gegen grundlegende vertragliche Pflichten, befanden die Richter.

Az.: 10 U 592/07

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Digitale Helfer

KI im Alltags-Check: So urteilen zwei Kollegen

Schmerzen verhindern

Das sind die aktuellen medikamentösen Ansätze bei Endometriose

Lesetipps
Eine junge Frau hält steht vor dem Meer und hält in der einen Hand eine Brille, in der anderen eine Kontaktlinsen-Dose.

© Krakenimages.com / Stock.adobe.com

Tipps für den Strandbesuch

Nicht mit Kontaktlinsen zum Schwimmen!

Ein Kardiologe bei der Durchführung einer Katheterablation mit Radiofrequenzenergie unter Verwendung eines Bildgebungssystems mit einer Fluoroskopie-Röntgenröhre für interventionelle Gefäßverfahren und Elektrophysiologie.

© Damian / stock.adobe.com

Signifikant höhere Erfolgsquote

Persistierendes Vorhofflimmern: Müssen die Leitlinien geändert werden?