Pflege - bei Täuschung Kündigung möglich

Veröffentlicht:

KOBLENZ (dpa). Das Vortäuschen der Pflegebedürftigkeit gibt einer privaten Pflegeversicherung das Recht zur fristlosen Kündigung.

Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil. Denn dieses Verhalten sei ein schwerwiegender Vertrauensbruch und ein Verstoß gegen grundlegende vertragliche Pflichten, befanden die Richter.

Az.: 10 U 592/07

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Vergütung durch AOK Nordost

Einigung bei Krankenfahrten in Brandenburg

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Robert Koch-Institut

Impfkalender für 2026: Die Neuerungen im Überblick

Medizinische Rehabilitation

Wie Ärzte beim beim Reha-Antrag unterstützen können

Lesetipps
Diabetespatientin spritzt sich Insulin mit Insulinpen

© Goffkein / stock.adobe.com

Wenig bekannte Insulinkomplikation

Vorsicht bei Insulininjektionen: Nicht immer dieselbe Stelle nehmen

Eine kalorienarme, pflanzenbasierte Kost für mehrere Tage am Stück pro Monat kann Patienten und Patientinnen mit Morbus Crohn bei der Remission helfen.

© rh2010 / stock.adobe.com

Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

Morbus Crohn: In nur fünf Tagen per Diät zur Remission?