Pflege - bei Täuschung Kündigung möglich

Veröffentlicht:

KOBLENZ (dpa). Das Vortäuschen der Pflegebedürftigkeit gibt einer privaten Pflegeversicherung das Recht zur fristlosen Kündigung.

Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil. Denn dieses Verhalten sei ein schwerwiegender Vertrauensbruch und ein Verstoß gegen grundlegende vertragliche Pflichten, befanden die Richter.

Az.: 10 U 592/07

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Warten auf Facharzttermine

KBV-Chef Gassen: Die meisten Patienten haben binnen drei Tagen einen Termin

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Hypertonie

Smartwatch und Co.: Wie weit ist die manschettenlose Blutdruckmessung?

Leopoldina

Adipositas-Epidemie: Diese Strategien braucht es jetzt

Lesetipps
Älterer Mann fasst sich an die linke Brust, Herzschmerzen

© iammotos / stock.adobe.com

Herzinsuffizienz

HFrEF-Therapie: So sieht die optimale Therapie (derzeit) aus

Vernetzte Menschen

© SMART.art / stock.adobe.com

Weltkrebstag 2026

Was es für die optimale Krebsversorgung auf dem Land braucht