Pflege - bei Täuschung Kündigung möglich

Veröffentlicht:

KOBLENZ (dpa). Das Vortäuschen der Pflegebedürftigkeit gibt einer privaten Pflegeversicherung das Recht zur fristlosen Kündigung.

Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil. Denn dieses Verhalten sei ein schwerwiegender Vertrauensbruch und ein Verstoß gegen grundlegende vertragliche Pflichten, befanden die Richter.

Az.: 10 U 592/07

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Klamme Kassen, gestresste Versorger: Gaß und Gassen fordern Reaktionen

„Kontaktgebühr“ beim Arztbesuch und Zuzahlungen in der Klinik

Gesundheitskosten für Bürgergeldbezieher

Krankenkassen gehen gegen die chronische Zechprellerei des Bundes vor

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuerungen

Das gilt 2026 bei Abrechnung und Honorar

Lesetipps
Eine Person hält drei Figuren in den Händen

© Suriyo/stock.adobe.com

Man kann nicht nicht führen

Mitarbeiterführung in der Arztpraxis: Tipps für Praxisinhaber

Frau telefoniert

© Matthias Balk / picture alliance

Kontakt mit Patienten

Arztpraxis ohne Telefon: Kann das funktionieren?