Leitartikel zur Bedarfsplanung

Rechte und Pflichten der Länder

Die Bundesländer haben sich im Versorgungsstrukturgesetz das Recht erkämpft, an Sitzungen des GBA zur Bedarfsplanung teilzunehmen. Wenn die Richtlinie in den Regionen umgesetzt werden muss, können die Länder in die Bredouille geraten.

Von Rebecca Beerheide Veröffentlicht:
Sitzung im GBA-Konferenzraum: Bei Beratungen zur Bedarfsplanung sitzen die Bundesländer mit am Tisch.

Sitzung im GBA-Konferenzraum: Bei Beratungen zur Bedarfsplanung sitzen die Bundesländer mit am Tisch.

© GBA

"Ich will hier rein" - dieses Zitat eines jungen SPD-Politikers und späteren Bundeskanzlers mag vielen im Gesundheitswesen durch den Kopf gegangen sein, als die Bundesländer Anfang 2011 heftig für ein Mitspracherecht im Gemeinsamen Bundesausschuss kämpften.

Während der Verhandlungen zum Versorgungsstrukturgesetz drängten sie auf ein Stimmrecht im zuständigen Unterausschuss Bedarfsplanung. Am Ende des aufwändigen Gesetzgebungsverfahrens billigte der Bund den Länderministern ein Mitberatungsrecht zu.

Neue Rechte bedeuten aber auch mehr Pflichten - und ob sich die Länder über den zukünftigen Arbeitsaufwand der kleinräumigeren Bedarfsplanung im Klaren sind, daran darf gezweifelt werden ...

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