Ambulante Medizin

Rechtslücken für angestellte Ärzte

Das Vertragsarztrecht passt nicht zum Trend, dass viele Ärzte im Angestellten-Status arbeiten möchten. Völlig unklar ist die Finanzierung der Weiterbildung zum Facharzt in der ambulanten Medizin.

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BERLIN. Zwei Entwicklungen stellen den Gesetzgeber, die Bundesärztekammer und das KV-System vor große rechtliche Herausforderungen, wie bei einem Symposion auf dem Hauptstadtkongress deutlich wurde.

Die Bundesärztekammer (BÄK) arbeitet derzeit an einer grundlegenden Novellierung der Weiterbildungsordnung, mit dem Ziel, größere Teile der Weiterbildung insbesondere von Spezialisten in die ambulante Versorgung zu verlagern. Ursache dafür sei, so BÄK-Vorstand Dr. Franz-Joseph Bartmann, dass das Leistungsspektrum der stationären Versorgung nicht mehr alle Inhalte eines Fachgebietes abdecke.

Die Weiterbildung zum Facharzt scheitere aber an der Finanzierung, weil die Beschäftigung eines Assistenzarztes lediglich eine Leistungsausweitung der Praxis um drei Prozent erlaube. Allenfalls in größeren Einheiten in der ambulanten Medizin sei dies denkbar.

Auch dies sei problematisch, so Dr. Bernd Köppl vom Bundesverband Medizinischer Versorgungszentren. Am ehesten möglich sei dies in einem Klinik-MVZ, bei dem der Arzt in Weiterbildung Angestellter der Klinik sei, die das Gehalt finanziere. Die ambulanten Teile der Weiterbildung könne dieser Arzt dann im Klinik-eigenen MVZ absolvieren.

Bei anderen Trägerschaften sei die Anstellung eines Weiterbildungsassistenten hochproblematisch. Zum einen seien Gehaltsniveaus in einer Größenordnung von 4500 bis 5500 Euro monatlich , wie sie die Tarifverträge für Krankenhäuser vorsehen, in der ambulanten Medizin nicht darstellbar. Ferner erfordere die Anstellung von Weiterbildungsassistenten sowohl eine wohlwollende Kammer wie auch eine wohlwollende Kassenärztliche Vereinigung.

Sonst könne es geschehen, wie in Berlin passiert, dass ein MVZ in den Verdacht der Abrechnungsmanipulation gerate. Dort hatte die KV einige MVZ bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Eine Lösung des Problems ist allerdings dringend notwendig: Die Zahl angestellter Ärzte ist zwischen 2004 und 2013 von 8048 auf 22.304 gestiegen. Jeweils die Hälfte davon ist in MVZ und bei Vertragsärzten angestellt.

Der stellvertretende Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Andreas Botzlar, plädiert dafür, angestellte Ärzte in der Weiterbildung auch in der ambulanten Medizin über ihre Leistung als Arzt zu finanzieren. Für nicht sinnvoll hält er Weiterbildungszuschüsse, wie sie in der Allgemeinmedizin üblich sind. Denn diese Zuschüsse könnten jederzeit nach Kassenlage gestrichen werden. (HL)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Hausaufgaben machen!

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