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Kommentar zum Vertragsarztrechtsänderungs-Gesetz

Hausaufgaben machen!

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Nein, das sind keine guten Aussichten für angehende Fachärzte: sich einen Arbeitgeber in der ambulanten Medizin zu suchen. Die Finanzierung ist nicht gesichert, ein Gehaltsniveau wie in der Klinik ist nicht realisierbar, die Arbeitgeber sind nicht organisiert und nicht tariffähig. Trotz mancher Liberalisierung lässt das Vertragsarztrecht große Lücken. Vor allem ist hier nicht anerkannt, dass Ärzte in der Weiterbildung keine Studenten oder Praktikanten sind, sondern approbierte Ärzte, die eine ärztliche Leistung unter Aufsicht erbringen.

Dies zu legalisieren, ist Aufgabe des Gesetzgebers. Er wird mit einer Novellierung des Vertragsarztrechtsänderungs-Gesetzes seine Hausaufgaben machen müssen.

Notwendig ist das aus zwei Gründen: Der medizinische Fortschritt hat es möglich gemacht, immer mehr fachärztliche Leistungen in die ambulante Medizin zu verlagern. Entsprechend bilden Kliniken nicht mehr das gesamte Leistungsspektrum ab. Die ambulante Medizin muss zwangsläufig zum anerkannten Ort fachärztlicher Weiterbildung werden. Zweitens müssen sich auch niedergelassene Fachärzte um ihren Nachwuchs kümmern.

Das erfordert allerdings auch, eine Organisation zu bilden, die tarifvertragsfähig ist.

Lesen Sie dazu auch: Ambulante Medizin: Rechtslücken für angestellte Ärzte

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