Gesundheitsberufe

Regierung korrigiert Kurs

Doch keine zehn Jahre: Die Erprobung von Studiengängen in den Gesundheitsfachberufen wird nur um fünf Jahre verlängert. Hat die Regierung Zweifel an ihrem Modellprojekt?

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Regierung überarbeitet Gesundheitsberufe-Reform: Eine Kurskorrektur mit ruhiger Hand?

Regierung überarbeitet Gesundheitsberufe-Reform: Eine Kurskorrektur mit ruhiger Hand?

© thomaslerchphoto / fotolia.com

BERLIN. Die Bundesregierung korrigiert ihren Kurs bei der Modellklausel für Studiengänge von Hebammen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden. Die Modellphase der Erprobung dieser Studiengänge endet eigentlich am 31. Dezember 2017. Jetzt wird diese Frist nur um fünf Jahre verlängert.

Das geht aus Änderungsanträgen von Union und SPD zum Pflegestärkungsgesetz III hervor. Die Regelung soll an dieses Gesetzgebungsverfahren angedockt werden.

Im August erst hatte das Bundeskabinett beschlossen, die Modellphase um zehn Jahre zu verlängern, also bis Ende 2027. Der Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe (HVG) bezeichnet im Namen von zehn Verbänden diese Entscheidung als "völlig rätselhaft".

HVG kritisiert "Schwebezustand"

Damit werde der "Schwebezustand" der Modellprojekte verlängert, anstatt "die notwendigen Schritte für eine dauerhafte Verankerung des Studiums in den Berufsgesetzen" anzugehen, monierte der HVG.

Jetzt nimmt die Koalition kurzfristig gleichlautende Änderungen in den jeweiligen Berufsgesetzen vor. Zum einen wird die Modellklausel nur um fünf Jahre verlängert. Zum anderen soll in den Studiengängen eine "modularisierte und kompetenzorientierte Gestaltung des Unterrichts" ermöglicht werden.

Der Unterricht kann danach losgelöst von der bisherigen Fächerorientierung erfolgen, sofern die Inhalte in den jeweiligen Ausbildung- und Prüfungsverordnungen beibehalten werden.

Ausdrücklich heißt es in den Änderungsanträgen, die Inhalte der staatlichen Prüfungen sollten nicht aktualisiert werden. Das dürfte auch daran liegen, dass das Bundesgesundheitsministerium bei der Überarbeitung der Berufsgesetze seine Hausaufgaben noch nicht gemacht hat.

Modifiziert werden die Vorgaben für die Evaluierung der Modellstudiengänge. Diese soll künftig den "dauerhaften Nutzen der akademischen Qualifikation, die Kostenfolgen im Gesundheitswesen und die Auswirkungen auf das fachschulische System" einbeziehen. (fst)

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