Richtwert statt Regressangst: KV und Kassen im Südwesten loben Neuausrichtung

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STUTTGART. Die KV und die Krankenkassen in Baden-Württemberg haben die Ablösung der bisherigen Richtgrößenprüfung gewürdigt. Seit Beginn des Jahres gilt für niedergelassene Ärzte im Südwesten ein sogenannter Praxisindividueller Richtwert. Mit seiner Hilfe soll die praxisindividuelle Morbidität der Patienten einer spezifischen Praxis erfasst werden.

Die bisherigen Richtgrößen hätten bei den KV-Mitgliedern Regressangst ausgelöst, erinnert KV-Chef Dr. Norbert Metke. Tatsächlich hatten 2013 noch 20 Prozent der Praxen in Baden-Württemberg Probleme, die Richtgrößen einzuhalten. Prüfverfahren wurden gegen 2,48 Prozent der Praxen eingeleitet.

Mit dem neuen System verabschiede man sich von Durchschnittswerten: Je höher der Verordnungsbedarf, desto höher auch die Mittel, die einer Praxis zur Verfügung stehen. Die Morbidität wird nicht über die ICD 10-Diagnosen gemessen, sondern durch den anatomisch- therapeutischen Code, mit dem jedes Medikament gekennzeichnet ist. Mehrfach im Jahr erhält der Vertragsarzt von der KV Hinweise, ob er sich im Rahmen seines Richtwertvolumens befindet.

Baden-Württembergs AOK-Chef Dr. Christopher Hermann sagte, die neue Systematik trage dem Gebot der Wirtschaftlichkeit Rechnung und verbessere die Qualität der Versorgung. Walter Scheller betonte für die kassenarten-übergreifende Verbändekooperation "B 52" (BKK Landesverband Süd, IKK classic, Knappschaft und Verband der Ersatzkassen), die neue Regelung zeige, dass sich das "Miteinander von Ärzteschaft und Kassen" auch bei schwierigen Themen bewähre. (fst)

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