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Gutachten zu Behandlungsfehlern

Medizinischer Dienst beklagt „Stillstand“ bei Patientenrechten

In rund 3.100 Fällen hat ein Behandlungsfehler im vergangenen Jahr zu Gesundheitsschäden bei Patienten geführt. Der Medizinische Dienst verbindet seine Bilanz mit Forderungen nach einer Runderneuerung des Patientenrechtegesetzes.

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Das Bild zeigt einen Arzt mit umgehängtem Stethoskop und eine Ärztin beim Betrachten eines Röntgenbildes.

Arztfehler oder nicht? Ein Röntgenbild kann Gutachtern Hinweise geben.

© Photographee.eu / fotolia.com

Berlin. Der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) beklagt einen politischen Stillstand bei der Patientensicherheit. Seit dem Patientenrechtegesetz von 2013 seien weitere Fortschritte ausgeblieben, sagte Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des MD Bund, am Donnerstag bei der Vorstellung der Jahresstatistik zu Behandlungsfehlern im Jahr 2025.

Der Medizinische Dienst Bund berät die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene bei medizinischen und pflegefachlichen Fragen. Zu seinen Aufgaben gehören auch Qualitäts- und Strukturprüfungen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.

Gronemeyer fordert erstens ein verpflichtendes Meldesystem für sogenannte Never Events – gemeint sind damit besonders schwerwiegende und gut vermeidbare Schäden. Beispiele wird dafür sind die Verwechslung von Patienten oder nach dem Eingriff im Körper verbliebenes OP-Material.

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Meldungen über Never Events müssten pseudonymisiert und sanktionsfrei möglich sein, es gehe allein um Fehlerprävention, heißt es. Der Bericht zur Begutachtung von Behandlungsfehlern listet im vergangenen Jahr bundesweit 150 solcher Vorfälle auf.

Zweitens spricht sich der MD Bund-Vorsitzende für eine Informationspflicht im Zusammenhang mit Fehlern aus. Demnach sollten Patienten unaufgefordert informiert werden, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein Behandlungsfehler vorliegt. Patientenorganisationen erheben diese Forderung schon seit Jahren. „Offene Kommunikation beschädigt Vertrauen nicht – sie ist Voraussetzung für Vertrauen“, so Gronemeyer.

Patientensicherheit als eigene gesundheitspolitische Aufgabe

Drittens appelliert der Medizinische Dienst an die Politik, Patientensicherheit als eigene gesundheitspolitische Aufgabe zu verstehen. Gronemeyer forderte, Erkenntnisse aus Fehlern und Schadensereignissen müssten „konsequent in Präventionsmaßnahmen übersetzt werden“.

Bundesweit haben die Mitarbeiter des MD im vergangenen Jahr 11.735 Sachverständigengutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Das sind 569 Fälle weniger als 2024. Dabei wurden knapp 1.000 verschiedene Diagnosen erfasst. In 3.098 Fällen wurde ein Behandlungsfehler festgestellt, der zu einem Gesundheitsschaden führte. Ursächlich für den erlittenen Schaden seien Behandlungsfehler in 2.700 Fällen gewesen, heißt es im Bericht.

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In zwei von drei Fällen haben Patienten Verdacht auf einen Behandlungsfehler nach einer Krankenhausbehandlung erhoben (7.633 Fälle). 4.073 Fälle entfielen auf die ambulante Versorgung. Fast 30 Prozent der Vorwürfe betreffen die Orthopädie und Unfallchirurgie. Es folgen Innere Medizin und Allgemeinmedizin (10,6 Prozent), Frauenheilkunde und Geburtshilfe (9,4 Prozent) sowie Zahnmedizin (8,9 Prozent). 6,6 Prozent der Vorwürfe betreffen vermutete Pflegefehler.

„Die Häufung in einzelnen Bereichen lässt keinerlei Rückschlüsse auf die Sicherheit in einem Fachbereich zu“, stellt Dr. Christine Adolph klar, Leitende Ärztin und stellvertretende Vorstandsvorsitzende des MD Bayern. Denn Fehler nach chirurgischen Eingriffen seien für Patienten in der Regel leichter zu erkennen als beispielsweise Medikationsfehler.

„Gehört auf die To-do-Liste von Carsten Linnemann“

„Die Stärkung der Patientenrechte gehört auf die To-do-Liste des neuen Gesundheitsministers“, kommentiert Dr. Carola Reimann, Vorstandschefin des AOK-Bundesverbands, den Bericht. Sie spricht sich dafür aus, den Anspruch der Patienten auf Informationen über vermutete Behandlungsfehler im Bürgerlichen Gesetzbuch zu regeln. Erleichtert werden müsse für Patienten zudem der Beweis eines kausalen Zusammenhangs zwischen einem Fehler und dem eingetretenen Schaden.

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Die grüne Bundestagsabgeordnete Linda Heitmann, Berichterstatterin für Patientenrechte in ihrer Fraktion, betont die ökonomische Dimension von Behandlungsfehlern und ihren Folgekosten. Auf Basis von Schätzungen der OECD belaufen sich die Folgekosten allein im stationären Bereich in Deutschland auf jährlich rund 16,7 Milliarden Euro.

„Patientensicherheit ist keine Nischenfrage, sondern eine finanzielle und ethische Herausforderung für das gesamte Gesundheitssystem“, sagte Heitmann. Die Grünen im Bundestag haben vor der Sommerpause einen eigenen Entwurf für ein novelliertes Patientenrechtegesetz vorgelegt. (fst)

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