Selbstbedienung beim IKK-Verband?

10.000 Euro Monatsgehalt für die Genehmigung von Urlaubsanträgen? Der IKK-Verbands macht es möglich - bei seinem Geschäftsführer. Der darf sich als Rechtsanwalt auch gleich noch selbst beauftragen. Für den Bundesrechnungshof ein Unding.

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Aufseher über die Rechnungsführung: der Bundesrechnungshof.

Aufseher über die Rechnungsführung: der Bundesrechnungshof.

© dpa

BONN (fst). Der Bundesrechnungshof hat Geldverschwendung beim ehemaligen IKK Bundesverband kritisiert.

Der Geschäftsführer des seit 2009 funktionslosen Verbands erhalte für vier Arbeitstage im Monat 10.000 Euro sowie eine Nebenkostenpauschale von 1000 Euro.

Das bezeichnet der Bundesrechnungshof in seinen neuen Prüfergebnissen, die er am Dienstag vorgestellt hat, als "unangemessen teuer".

Die Innungskrankenkassen als Gesellschafter des Verbands haben einen Rechtsanwalt als alleinigen Geschäftsführer beauftragt.

Dieser sei aber nicht mit schwierigen Rechtsfragen, sondern mit "routinemäßigen Verwaltungs- und Abwicklungsaufgaben" beschäftigt, bemerken die Prüfer. Beispiele seien die Klärung von Urlaubsansprüchen oder die Rückgabe von Diensthandys.

Pikantes Detail: Der Geschäftsführer darf zu seiner Unterstützung eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragen, bei der er selbst geschäftsführender Gesellschafter ist.

Kritik auch an der BZgA

Diese Kanzlei erhält monatlich 15.000 Euro - auf Kosten der IKK-Versichertengemeinschaft. Der Bundesrechnungshof fordert, den Geschäftsführervertrag anzupassen und eine externe Kanzlei nur noch im Einzelfall und nach Genehmigung durch die Gesellschafter zu beauftragen.

Aus Sicht der Prüfer gibt es ein Kontrollvakuum beim ehemaligen IKK Bundesverband, da er seit 2009 keiner staatlichen Aufsicht mehr unterliegt.

Sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch das Land Nordrhein-Westfalen hätten sich für nicht zuständig erklärt, moniert die Behörde.

Im Visier der Prüfer ist auch die Deutsche Rentenversicherung Nord. Dort habe man "hohe Millionenbeträge" in zwei Reha-Kliniken investiert, ohne zu prüfen, ob die Einrichtungen sich wirtschaftlich tragen. Im laufenden Jahr wird in beiden Häusern ein Minus von 1,6 Millionen Euro erwartet.

Weiterhin kritisiert der Rechnungshof zwei Sponsoring-Vereinbarungen zwischen dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Die PKV zahlt jährlich 13,4 Millionen Euro für zwei Präventionskampagnen. Schon der Anschein der Einflussnahme beim Sponsoring müsse vermieden werden, fordert der Rechnungshof.

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