Sollen auch KVen Partner in Hausarztverträgen werden?
BERLIN (HL). In für Ärzten wichtigen Details der Gesundheitsreform könnte sich noch einiges ändern. Das gilt etwa für die hausarztzentrierte Versorgung (Paragraph 73b SGB V). Eine Einbeziehung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wird vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) erwogen.