Sozialgericht stoppt Bremer Hausärztevertrag

Per einstweiliger Anordnung hat das Bremer Sozialgericht den Vertrag gestoppt. Der Hausärzteverband ist entsetzt.

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BREMEN (cben). Das Bremer Sozialgericht hat den Hausärzte-Vollvertrag des Bremer Hausärzteverbandes mit der AOK des Landes per einstweiliger Anordnung unter anderem aus Datenschutzgründen gestoppt. "Der Vertrag kann zunächst einmal nicht in Kraft treten", sagte Richter André Schlüter der "Ärzte Zeitung".

Damit reagierte das Gericht auf einen entsprechenden Antrag der AOK Bremen/Bremerhaven, die gegen den Schiedsspruch zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) an der Weser geklagt hatte und mit ihrem Antrag nun eine aufschiebende Wirkung der Klage erreichen konnte. Ende 2009 hatte der ehemalige Staatsrat Dr. Arnold Knigge im Streit zwischen der Landes-AOK und dem Hausärzteverband Bremen per Schiedsspruch die hausarztzentrierte Versorgung per Vollvertrag durch den Hausärzteverband Bremen gestartet. Prompt hatte die AOK im März 2010 geklagt. Das Gericht begründete die Entscheidung auch mit datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Weitergabe von Patientendaten an die HÄVG und vermisste die Prüfung von Add-on-Lösungen. Knigge habe seinen Gestaltungsspielraum überschritten, der Schiedsspruch gefährde die Beitragssatzstabilität.

"Wir sind geschockt", kommentierte Dr. Alfred Haug, Chef des Hausärzteverbandes Bremen, die Entscheidung. Zwar sei er Beschluss "inhaltlich relativ dürftig", aber er führe unter Umständen dazu, dass die gesamte HzV in Bremen vor dem Aus stehe. Selbst der eben erst gestartete Konkurrenzvertrag zwischen der KV Bremen und der AOK Bremen/Bremerhaven könnten fallen. Haug: "Wenn der Druck unseres Vertrages weg ist, dann wird die AOK auch keinen Grund sehen, den Vertrag mit der KV zu halten." Bremen hätte dann "überhaupt keine HzV mehr", so Haug, "und das wäre der GAU". Sein Verband werde auf jeden Fall Beschwerde einlegen, so Haug, "am Montag werden wir auf der Vorstandssitzung darüber beraten".

Az.: S1KA36/10ER

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