Spätabtreibung: BÄK favorisiert Entwurf von Singhammer
BERLIN (hom). In der Debatte um eine Regelung von Spätabtreibungen hat sich die Bundesärztekammer (BÄK) erneut hinter den Gesetzentwurf des CSU-Bundestagsabgeordneten Johannes Singhammer gestellt.
"Wir haben gute Lösungen bei der Notlagenregelung bis zur 12. Woche. Die Regelungen danach bei medizinischer Indikation sind nicht gut", sagte Professor Heribert Kentenich, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des BÄK und Chefarzt der DRK-Frauenkliniken Berlin-Westend. Derzeit habe der Arzt keine Verpflichtung, die schwangere Frau zu beraten. Im Singhammer-Entwurf, der auch von Ex-Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) mitgetragen wird, sei der Arzt zur umfassenden medizinischen und psychosozialen Beratung der Schwangeren verpflichtet. Daher entspreche der Entwurf dem, "was die Bundesärztekammer für sinnvoll hält", so Kentenich.