Update: Kasse muss für Wartungen von Hilfsmitteln zahlen
KASSEL (mwo). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen auch notwendige Wartungskosten für Hilfsmitten bezahlen. Dabei kann die Kasse nicht darauf verweisen, sie habe das Hilfsmittel nicht bewilligt, urteilte kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Es reicht aus, wenn sie es hätte bewilligen müssen.
Im Streitfall ging es um das sogenannte C-leg, eine Oberschenkelprothese mit elektronisch gesteuertem Kniegelenk. Im Kaufpreis waren zwei Wartungen enthalten, nicht aber die vom Hersteller empfohlenen jährlichen Wartungen danach. Der Versicherte ließ den dritten Check für 1580 und auch den vierten für 1690 Euro durchführen. Die Kasse lehnte eine Kostenübernahme mit dem Hinweis ab, sie habe das C-leg nicht bewilligt und müsse daher auch nicht für die Folgekosten aufkommen.
Doch das C-leg war beantragt worden und hätte eigentlich auch bewilligt werden müssen, betonte nun das BSG. Laut Gesetz erstrecke sich die Pflicht der Kasse daher „auch auf die Erstattung der notwendigen Kosteneiner Hilfsmittelwartung“. Das Landessozialgericht Celle soll nun prüfen, ob beim C-leg die Wartung nach drei und vier Jahren tatsächlich notwendig ist.
Az.: B 3 KR 1/09 R