Verbände sind gegen Pflicht zur Belieferung
BERLIN (fst). Im Vorfeld der heutigen Anhörung im Bundesgesundheitsministerium hat sich der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) gegen eine Belieferungspflicht an den Großhandel durch die pharmazeutische Industrie ausgesprochen.
Dies sieht ein Entwurf für die 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes vor. Grundsätzlich solle der Hersteller entscheiden, welchen Vertriebsweg er für sein Produkt wählt. Der Deutsche Generikaverband spricht sich dafür aus, dass die Honorierung der Dienstleistungen von Apotheke und Großhandel künftig gesondert im Wesentlichen über Festzuschläge erfolgen soll. Diese Honorare sollten nicht mehr Teil des Arzneimittellistenpreises sein.