Vertragsarztrecht behebt den Ärztemangel nicht
BERLIN (af). Geht es nach dem Willen von KBV und Kassen, dann sollte das Vertragsarztrechtänderungs-Gesetz nicht schon zum 1. Januar 2007, sondern erst zum 1. Juli vollständig in Kraft treten. Das haben beide Seiten im Gesundheitsausschuß und in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium angeregt.