Weitere Diskussion um "dritten Sektor"

Niedergelassene Onkologen und Kassen wollen deutliche Änderungen bei der spezialärztlichen Versorgung im Versorgungsstrukturgesetz.

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BERLIN (ami). Die Regelungen zur spezialärztlichen Versorgung im Rahmen des geplanten Versorgungsstrukturgesetzes (VSG) bleiben umstritten. Nachbesserungsbedarf sehen sowohl Ärzte als auch Kassen.

Der Berufsverband der niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (BNHO) vermisst im Gesetzentwurf gleiche Wettbewerbschancen für niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser.

"Wenn das Gesetz so bleibt, wie es jetzt ist, dann hätte ich lieber den Status Quo", sagte BNHO-Chef Dr. Stephan Schmitz beim 1. Branchentreff Onkologie in Berlin.

Einige seiner Forderungen: Krankenhäuser müssten zur Kooperation mit Niedergelassenen verpflichtet werden, da sie den Erstzugang zu den Patienten hätten. Teilstationäre Behandlung müsse gestrichen, stattdessen kurzstationäre Behandlung ermöglicht werden. Ärzte in den Kliniken müssten zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet werden, um Facharztstandard zu gewährleisten.

Regelung zur spezialärztlichen Versorgung ein "mutiger Schritt"

Bei aller Kritik lobte Schmitz die Politik dennoch für den "mutigen Schritt". Mit den Regelungen zur spezialärztlichen Versorgung packe sie zum ersten Mal etwas Innovatives an, so Schmitz. Er verwies darauf, dass der BNHO einen solchen "dritten Sektor" seit Jahren gefordert habe.

Auch Kassenvertreter fordern Nachbesserungen bei der spezialärztlichen Versorgung. Karl-Heinz Schönbach vom AOK-Bundesverband fürchtet, dass "erhebliche Überkapazitäten entstehen", wenn der Zugang nicht begrenzt wird. "Der dritte Sektor mss unter vernünftige Rahmenbedingungen von Bedarfsplanung kommen", forderte er.

Schönbach betrachtet ambulante Fallpauschalen als Sache des GBA

Mit Blick auf die Vergütung plädierte Schönbach für diagnosebezogene Fallpauschalen. Er sprach sich explizit dagegen aus, dass das in dreiseitigen Verträgen zwischen Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Kassen geregelt wird, wie CDU-Obmann Rolf Koschorrek es gefordert hatte.

Die Entwicklung ambulanter Fallpauschalen betrachtet Schönbach als Sache des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Dazu sei ein mehrjähriger intensiver Diskussionsprozess nötig. "Das kann man nicht ändern, indem man sagt, dass sich DKG, KBV und Spitzenverband bis nächsten Sommer hinsetzen sollen", so Schönbach.

Er wies darauf hin, dass am Verhandlungstisch letztlich dieselben Personen sitzen würden und forderte von der Politik mehr Respekt gegenüber dem Ausschuss.

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