Bundesarbeitsgericht
Urteil: Ärzte mit „beschränkter Erlaubnis“ sind schon Ärzte
Klinikärzte, die noch nicht über die Approbation verfügen aber über eine beschränkte Erlaubnis, haben Anrecht auf Bezahlung nach Tarifvertrag Ärzte/VKA - wenn sie Mitglied in der Gewerkschaft sind.




