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Änderungsantrag beschlossen

Bundestag verschärft Terminmeldepflicht für Praxen

Mit der Notfallreform beschließt der Bundestag auch einen Änderungsantrag, der die Vertreter von Ärzteverbänden auf die Palme treibt. Dabei geht um das Terminmanagement, bei dem künftig die Krankenkassen mitmischen sollen.

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Das Bild zeigt einen Kalender. Auf dem Kalenderblatt liegt ein silberner Kugelschreiber. Mit ihm ist das Wort "Arzttermin" auf das Kalenderblatt geschrieben worden.

Arzttermine vergeben die Ärzte. Der Gesetzgeber plant nun, Kassen und KVen gemeinsam aushandeln zu lassen, wieviele Termine bereitzustellen sind.

© Zerbor / stock.adobe.com

Berlin. Eine erweiterte „Terminmeldepflicht“ treibt die Vertragsärztinnen und -ärzte um. Eine solche hat die Koalition am Vormittag zusammen mit der Notfallreform beschlossen. Die Terminmeldepflicht ist der letzte von insgesamt 22 Änderungsanträgen, die die Koalition erst am Dienstag finalisiert hatte.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesärztekammer haben die geplante Regelung scharf kritisiert. Als „schräge Idee in den Köpfen von Bürokraten, die keine Ahnung von den Versorgungsrealitäten“ hätten, bezeichneten die Vorstände der KBV, Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, den Vorgang.

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Bislang steht dazu der lapidare Satz im SGB V: „Die Vertragsärzte sind verpflichtet, der Terminservicestelle freie Termine zu melden.“

Nach dem heutigen Beschluss lautet die Formulierung wie folgt: „Die Vertragsärzte sind verpflichtet, der Terminservicestelle Termine in dem von den Kassenärztlichen Vereinigung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Kranken- und Ersatzkassen festzulegenden Umfang zu melden.“

Der Gesetzgeber verfolgt damit ausweislich der Gesetzesbegründung das Ziel, die Sicherstellungsinstrumente der KVen zu stärken. Hintergrund sind die ebenfalls mit dem Notfallreformgesetz eingeführten Regelungen zur Terminvermittlung durch Akutleitstellen, Integrierte Notfallzentren für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche.

„Keine planwirtschaftliche Verhandlungsmasse“

Dass sich die Vertragsärzte mit den Kassen auf einen Umfang freier Termine einigen sollen, stößt auf massive Kritik.„Termine in unseren Arztpraxen sind keine beliebige planwirtschaftliche Verhandlungsmasse“, kritisierte der Bundesvorsitzende des Virchowbundes Dr. Dirk Heinrich das Vorhaben. Gleichzeitig kündigte er an, die Regelung vom Verfassungsgericht in Karlsruhe prüfen lassen zu wollen.

Eine juristische Überprüfung dieser Vorschrift erwägt auch MEDI. „Die geplante Verschärfung der Terminmeldepflicht degradiert uns zu Erfüllungsgehilfen einer staatlichen Callcenter-Medizin (…)“, kommentierte der MEDI GENO-Vorsitzende Dr. Norbert Smetak. Er kündigte an, die Bereitschaft der Praxisinhaber zu einem Sammel- und Kündigungsprozess von Kassenzulassungen erheben zu lassen.

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Dr. Wolfgang Schnörer, Vorstandsvorsitzender der MEDIVERBUND AG, sieht in den Neuregelungen zu den Terminmeldepflichten „einen übergriffigen und unverhältnismäßigen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Organisationsautonomie der Praxen“. Dieser überschreite bereits die Grenze zur Verfassungswidrigkeit.

Die Freie Ärzteschaft nähert sich dem Problem von der anderen Seite. Der Schwenk der Politik zur einnahmeorientierten Ausgabenpolitik im Gesundheitswesen bedeute, dass es weniger Termine für Kassenpatienten geben werde und Leistungen in diesem Versorgungsbereich rationiert werden müssten, stellt ihr Vorsitzender Wieland Dietrich fest.

Ärztinnen und Ärzte verfügten zwar über mehr Kapazitäten, als die rigiden Budgetgrenzen in der GKV erlaubten. Es sei allerdings wirtschaftlich unmöglich, Leistungen zu erbringen und Termine anzubieten ohne angemessene oder ganz ohne Honorierung, so Dietrich.

Fixkostendegressionsabschlag wird abgeschafft

Ebenfalls mit der Notfallreform beschlossen wurde die Streichung des Fixkostendegressionsabschlags in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) sowie bei Haus-, Kinder- und Jugendärzten.

Die mit der Notfallreform beschlossene Abschaffung der Hybrid-DRG ist bis in die Koalition hinein umstritten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte sich im Vorfeld der Bundestagsbefassung für das Ende dieser sektorenübergreifenden Vergütungsform ausgesprochen.

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Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wandten ein, dass Patientinnen und Patienten in der Folge wieder häufiger stationär behandelt würden, obwohl auch eine ambulante Versorgung ausreichend wäre. Ambulantisierungspotenzial werde so nicht erschlossen.

Für die Beibehaltung der Hybrid-DRG hatten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband ausgesprochen, wenn auch mit Einschränkungen. Die Bundesärztekammer nannte die Aufgabe der Hybrid-DRG einen schweren Fehler, der den Grundsatz „ambulant vor stationär“ konterkariere. (af)

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