Zahnärzte akzeptieren Gebührenordnung zähneknirschend

Eigentlich wollten die Zahnärzte die neue GOZ total ablehnen. Doch beim Zahnärztetag rangen sich die Vertreter zur Zustimmung durch.

Von Eva Britsch Veröffentlicht:
Ab Januar 2012 soll die neue Gebührenordnung für Zahnärzte gelten.

Ab Januar 2012 soll die neue Gebührenordnung für Zahnärzte gelten.

© Ihar Kaskevich / shutterstock.com

FRANKFURT/MAIN. Die Kritik an der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist enorm - Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat nach dem Deutschen Zahnärztetag dennoch ein Problem weniger.

Auf den Vertreterversammlungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in Frankfurt am Main wurde die Auseinandersetzung an der seit 1988 bestehenden und damit aus Sicht der Zahnmediziner veralteten privaten Gebührenordnung zwar laut und zeitintensiv geführt.

Doch eine Aufforderung in Richtung des Verordnungsgebers, die GOZ in letzter Minute zurückzuziehen, wollten beide Organisationen dann nicht aussprechen.

Neue GOZ soll ab Januar gelten

Zum 1. Januar 2012 soll die Gebührenordnung, die für Privatpatienten und alle Leistungen, die außerhalb der GKV-BEMA liegen, gilt, in überarbeiteter Fassung in den Praxen Einzug halten.

Der Bundesrat hat bereits zugestimmt. Einige fortschrittliche Leistungsbeschreibungen sind hinzugekommen, sodass die sogenannte Analogabrechnung entfällt.

Öffnungsklausel fehlt

Nicht enthalten ist hingegen die Öffnungsklausel, die Einzelverträge zwischen PKV und Zahnärzten ermöglicht hätte. Diese wurde von den Zahnärzten gemeinsam mit der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung strikt abgelehnt - ein Signal auch für die geplante GOÄ-Novelle.

Den nun gefundenen Kompromiss möchte die Zahnärzteschaft jedoch allenfalls zähneknirschend akzeptieren.

Punktwert seit 24 Jahren konstant

Grund hierfür ist die fehlende Punktwertanpassung in der GOZ. Denn der Punktwert, nach dem abgerechnet wird, ist seit 24 Jahren konstant und wurde damit nicht an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst. In Paragraf 15 Zahnheilkundegesetz ist jedoch der "Interessenausgleich zwischen Zahnärzteschaft und Patienten" festgehalten.

Zudem war kurz vor der Zustimmung durch den Bundesrat noch eine Prüfklausel hinzugekommen: Bis 2015 soll analysiert werden, wie sich das Ausgabenvolumen entwickelt hat.

"Betriebswirtschaftliche Realität bleibt unberücksichtigt"

"Damit bleibt die betriebswirtschaftliche Realität in den Zahnarztpraxen in Deutschland völlig unberücksichtigt", sagt BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel mit Blick auf die neue GOZ. Die zahnärztlichen Vertreter diskutierten, auf die neue GOZ ganz verzichten zu wollen, um lieber mit der alten weiterzuarbeiten.

Eine solche Zurückweisung fand nach langen Diskussionen aber keine Mehrheit. Die Ungewissheit, wie es dann weitergehen würde, schien zu groß.

Die KZBV forderte den Verordnungsgeber auf, die GOZ so zu überarbeiten, "dass sich die Vergütung privatzahnärztlicher Leistungen an der Entwicklung des realen Leistungsbedarfs der Versicherten und nicht an willkürlichen Vorgaben hinsichtlich des damit verbundenen Ausgabenvolumens" orientiert.

Bahr: "Weichenstellung"

Daniel Bahr, der vom FDP-Parteitag aus den Zahnärzten einen Besuch abstattete, wertete die neue GOZ als "Weichenstellung". Die Anpassung an den wissenschaftlichen Stand sei "gelungen".

Zudem beginne Politik mit dem "Erkennen der Wirklichkeiten". Auch wenn Buhrufe ausblieben, wollten sich die Zahnärzte diesen Ausführungen nur teilweise anschließen: Statt der Totalablehnung beginnt nun die "verfassungsrechtliche Prüfung" der GOZ.

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