Zeitweise Hartz IV: Gericht stärkt Arbeitnehmer

MÜNCHEN (mwo). Kranke, denen voraussichtlich Krankengeld zusteht, sollen auch nicht vorübergehend von Hartz IV leben müssen.

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Das meint das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in einem am 19. August bekannt gegebenen Beschluss. Es sprach damit einem Arbeitnehmer schon im vorläufigen Rechtsschutz Krankengeld zu.

In dem Fall ging es um einen Krankenpfleger einer Justizvollzugsanstalt. Eine Psychiaterin hatte ihn wegen schwerer Depressionen krankgeschrieben.

Ein Gutachter der Krankenkassen meinte, die psychischen Probleme des Mannes gingen allein auf Konflikte an seinem Arbeitsplatz zurück und ließen sich durch eine innerbetriebliche Umsetzung beheben. Die Kasse stellte daraufhin ihre Krankengeldzahlungen ein. Dagegen klagte der Krankenpfleger.

Üblicherweise sind die Sozialgerichte in Eilverfahren zurückhaltend. Grund ist, dass Gerichte es vermeiden sollen, bereits im vorläufigen Rechtsschutz Tatsachen zu schaffen, die das Ergebnis für das noch ausstehende Hauptverfahren vorwegnehmen. Auch hier meinte die Kasse, der Krankenpfleger müsse abwarten und könne Hartz IV beantragen.

Dies bewertete das LSG als "nicht sachgerecht". Wenn ein kranker Arbeitnehmer keine anderen Mittel für seinen Lebensunterhalt hat, gleichzeitig aber ein Anspruch auf Krankengeld vermutlich besteht, dann sei "ein Vertrösten auf eine Entscheidung in der Hauptsache nicht zumutbar".

Az.: L 5 KR 271/11 B ER

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