Beschluss im G-BA
Zweitmeinungsverfahren bald auch vor Carotisstenose-Eingriffen möglich
GKV-Versicherte haben ab Herbst auch vor Carotisstenose-Eingriffen einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Der Gemeinsame Bundesausschuss erweitert seine entsprechende Richtlinie.



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