1,14 Liter Asthmaspray in neun Monaten - Regress!
KASSEL (mwo/maw). Ärzte, die ein Arzneimittel in Mengen deutlich über der empfohlenen Höchstdosierung verordnen, müssen mit einem Regress rechnen. Das Bundessozialgericht (BSG) bestätigte eine Entscheidung des KV-Beschwerdeausschusses Rheinland-Pfalz.