Stammdatenabgleich

ÄKNo verabschiedet Resolution

Der Stammdatenabgleich ist den Ärzten in Nordrhein ein Dorn im Auge. Doch das ist nicht ihre einzige Kritik am E-Health-Gesetz.

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Die Verpflichtung der Ärzte zur Durchführung des Versicherten-Stammdatenmanagements sollte ganz aus dem E-Health-Gesetz gestrichen werden, fordert die Ärztekammer Nordrhein.

"Die Verpflichtung der Ärzteschaft zur Übernahme einer originären Aufgabe der Krankenkassen mit der Androhung einer scharfen Sanktion zu verbinden, schwächt die ohnehin geringe Akzeptanz der Telematik-Infrastruktur erheblich", heißt es in einem einstimmig von der ÄKNo-Kammerversammlung verabschiedeten Beschluss.

Auch Kammerpräsident Rudolf Henke sieht es nicht als Aufgabe der Ärzte an, abzugleichen, wie aktuell die auf der E-Card gespeicherten Daten noch sind.

"Das ist eine weitere bürokratische Belastung des Praxisalltags, die viele Kolleginnen und Kollegen als Zumutung empfinden, zumal es sich hier um originäre Aufgaben der Krankenkassen handelt", so Henke.

Grundsätzlich betonen die Delegierten in dem Beschluss das Interesse der Ärzteschaft an einer sicheren elektronischen Vernetzung untereinander sowie mit anderen an der Versorgung Beteiligten.

Sie sehen aber beim Referentenentwurf zum E-Health-Gesetz Nachbesserungsbedarf. Notwendig sei die Förderung medizinischer Telematik-Anwendungen wie des Medikationsplanes oder des Notfalldatensatzes auf der elektronischen Gesundheitskarte.

"Um die positiven Effekte eines Medikationsplanes und des Notfalldatensatzes möglichst zügig nutzen zu können, ist eine Anschubfinanzierung notwendig."

Beim Medikationsplan kritisieren die ÄKNo-Delegierten allerdings die Absicht, ihn auf Patienten zu beschränken, die mindestens fünf Medikamente nehmen.

Die Delegierten machen sich auch dafür stark, alternativ zur zentralen Telematik-Infrastruktur "dezentrale Speichermedien in der Hand des Patienten" ergebnisoffen zu testen. (iss)

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