Arbeitsunfähigkeit

Ärzte dürfen Bescheinigung bis zu drei Tage rückdatieren

Die neue Frist ist seit Freitag gültig: Statt bisher zwei Tage dürfen Vertragsärzte den Beginn einer Arbeitsunfähigkeit drei Tage rückdatieren - in Ausnahmefällen.

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Die AU-Bescheinigung darf seit Anfang März drei Tage rückwirkend ausgestellt werden.

Die AU-Bescheinigung darf seit Anfang März drei Tage rückwirkend ausgestellt werden.

© Patrick Pleul / ZB / picture alliance

BERLIN. Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sah bisher vor, dass Vertragsärzte den Beginn einer Arbeitsunfähigkeit zwei Tage rückdatieren dürfen.

Um zu gewährleisten, dass eine Arbeitsunfähigkeit auch für den Zeitraum einer Notfallversorgung rückwirkend bescheinigt werden kann - zum Beispiel für das Wochenende - war eine Anpassung der Richtlinie erforderlich.

Aus diesem Grund wurde der Zeitraum ausgedehnt. Seit 4. März 2016 ist es nunmehr möglich, dass der Vertragsarzt den Beginn der Arbeitsunfähigkeit drei Tage rückdatieren darf. (sts)

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