Bundesverfassungsgericht
AfD hat keinen Anspruch auf Vorsitz im Gesundheitsausschuss
Das Verfassungsgericht bestätigt die gängige Praxis: Der Vorsitz eines Bundestagsausschusses darf durch Mehrheit entschieden werden. Ein Vorsitz-Recht aufgrund der Sitzverteilung im Plenum besteht nicht.