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Der Konkrete Fall

Am Garantiezins scheiden sich die Geister

Ab drei Prozent Garantiezins lohnen sich ältere Lebensversicherungen noch. Bei jungen Policen sollte man die Rentabilität prüfen.

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Frage: In den vergangenen Tagen wurde über ein Urteil des Bundesgerichtshofs berichtet, das die Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung senkt. Soll ich meinen Vertrag jetzt kündigen?

Antwort: Sie sollten nicht wegen des Urteils kündigen, aber möglicherweise aus anderen Gründen. Wenn Ihre Police sehr jung ist, sollten Sie prüfen, ob die Kosten und die zu erwartenden Leistungen im richtigen Verhältnis stehen.

Wenn Ihre Police älter ist und der Versicherer Garantiezinsen von mehr als 3,0 Prozent auf den Sparanteil ihrer Beiträge zahlt, ist das ein Grund zu bleiben. Auf jeden Fall sollten Sie sich beraten lassen – bei Versicherungsberatern oder den Verbraucherzentralen.

Das BGH-Urteil hat wahrscheinlich keine Auswirkungen für Sie. Es befasst sich mit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2014. Laut BGH war sie nicht verfassungswidrig. Der Bund der Versicherten (BdV) hatte für einen Kunden der Victoria Leben geklagt.

Er hatte eine Lebensversicherung, die am 1. September 2014 ablief. Am 1. Juli 2014 kündigte die Victoria eine Auszahlung von 50? 274 Euro an, reduzierte sie aber am 22. August 2014 auf 47?602 Euro. Denn inzwischen war die neue Vorschrift in Kraft getreten. Der BdV verklagte die Victoria auf die Differenz und verlor jetzt in der dritten Instanz.

In der Sache ging es um die Bewertungsreserven, früher "stille Reserven" genannt, also den Unterschied zwischen Buchwert und Marktwert von Kapitalanlagen. Ab 2008 erhielten ausscheidende Kunden die Hälfte der Bewertungsreserven, die mit ihrem Geld erwirtschaftet wurden.

2014 änderte der Bundestag die Vorschrift wegen der Finanzkrise erneut: Nur wenn ein Lebensversicherer genug Geld hat, um seine Garantiezinsen zu zahlen, darf er Kunden beteiligen. (hf)

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