Angeblicher Vater muß einem Vaterschaftstest zustimmen
ZWEIBRÜCKEN (dpa). Ein mutmaßlich leiblicher Vater kann nicht gezwungen werden, sich einem Vaterschaftstest zu unterziehen. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken.
ZWEIBRÜCKEN (dpa). Ein mutmaßlich leiblicher Vater kann nicht gezwungen werden, sich einem Vaterschaftstest zu unterziehen. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken.
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