GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Bundesverfassungsgericht bestätigt Arznei-Beitrag zur GKV-Stabilisierung
Die Karlsruher Richter bestätigten verschiedene Preisabschläge sowie die Verlängerung des Preismoratoriums. Die Regelungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes sind damit rechtmäßig.