Positionspapier
Medizinfakultäten warnen vor höherer Landarztquote
Der Medizinische Fakultätentag spricht sich gegen höhere Vorabquoten bei der Zulassung zum Medizinstudium aus. Erst solle die Wirksamkeit der geltenden Sonderregeln wie bei der Landarztquote ermittelt werden.
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Ein Skelettmodell im Institut für Anatomie und Zellbiologie der Justus-Liebig-Universität Gießen: Der Medizinische Fakultätentag hat sich zur Frage der Vorabquoten für die Zulassung zum Medizinstudium positioniert.
© Sebastian Gollnow / dpa / pictur
Berlin. Der Medizinische Fakultätentag (MFT) wendet sich gegen eine weitere Ausweitung von Vorabquoten bei der Zulassung zum Medizinstudium.
Der MFT als Dachverband der medizinischen Ausbildungs- und Forschungsstätten in Deutschland fordert in einem am Donnerstag veröffentlichten Positionspapier, zunächst sollten vorhandene Sonderregelungen wie beispielsweise die Landarztquote evaluiert werden. Nur so könne die Wirksamkeit solcher Steuerungsinstrumente bewertet werden. Das vielfach bisher verwendete Erfolgskriterium „Besetzung der Studienplätze der Landarztquote“ hält der MFT für nicht ausreichend.
Der Fakultätentag moniert in dem Papier eine „zunehmende Zersplitterung“ des Zugangs zum Medizinstudium. Aktuell gilt in elf Bundesländern eine Landarztquote, um junge Ärztinnen und Ärzte für die Arbeit in unterversorgten Regionen zu gewinnen. „Immer stärker fragmentierte Vorabquoten führen zu immer höheren administrativen Aufwänden für immer kleinere Subgruppen, die Entscheidungen für einen Berufsweg treffen müssen, ohne die erforderlichen Einblicke und ohne Einschätzung, ob sie dafür geeignet sind“, heißt es in dem Papier.
Vorabquoten dürfen maximal 20 Prozent betragen
Nach den geltenden Vorgaben dürfen sich die Vorabquoten insgesamt auf maximal 20 Prozent addieren. Zwei Prozent der Studienplätze sind für sogenannte Härtefälle reserviert, hier geht es um Bewerber mit schweren Erkrankungen oder familiären Ausnahmesituationen. Drei Prozent werden vorgehalten für Zweitstudiumsbewerber.
Weitere Quoten existieren für sogenannte „Bereiche des besonderen öffentlichen Bedarfs“ – hierunter fallen die Landarztquote sowie Studienplätze für Sanitätsoffiziere der Bundeswehr. Die Landarztquote variiert je nach Bundesland, und zwar von 5,0 Prozent (Sachsen-Anhalt) bis 7,8 Prozent (NRW, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Hessen). In Niedersachsen und Baden-Württemberg wird eine festgelegte Zahl an Studienplätzen vorab an Landarzt-Bewerber vergeben.
Immer kleinteiligere Vorabquoten mit spezifischen Auswahlverfahren widersprächen dem „Prinzip eines bundeseinheitlichen, standardisierten Zulassungsverfahrens“ und erschwerten eine faire und transparente Studienplatzvergabe, sagt die Präsidentin des MFT, Professorin Martina Kadmon. Der MFT mahnte eine Evaluation der gegebenen Sonderquoten an, bevor weitere eingeführt würden.
Ost-Ministerpräsidenten wollen Vorabquote auf 30 Prozent anheben
Erste lokale Auswertungen ließen Unterschiede im Studienverlauf und der Studienadhärenz zwischen verschiedenen Zulassungspfaden erkennen, hieß es. Es bedürfe aber einer gesetzlichen Grundlage, bevor Datenquellen zu Studienerfolg, -dauer, Abbruchquote und späterer Berufstätigkeit verknüpft werden könnten. Mit dem Studierendenauswahl-Verbund „stav“, einem Zusammenschluss mehrerer Fakultäten, stünde bereits eine geeignete Datenbank zur Verfügung.
Im November vergangenen Jahres haben sich die Ministerpräsidenten der fünf ostdeutschen Länder (Ost-MPK) dafür ausgesprochen, die Vorabquote von 20 auf 30 Prozent anzuheben. „Hier müssen wir weiter bohren“, erklärte damals Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) mit Blick auf den bisher fehlenden Konsens unter allen Ländern. Problematisch sei bisher weniger die Zahl der zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze „als vielmehr die Verbleiberate der Absolventen im Land“, hieß es bei der Tagung. (fst)