Angemessene Entschädigung ist statthaft
FRANKFURT/MAIN (dpa). Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf einzelnen Mitgliedern eine Aufwandsentschädigung bewilligen, wenn sie für alle Eigentümer stellvertretend Prozesse führen. Das entschied das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main in einem Beschluß.