Keine Kostenübernahme durch Krankenkasse
Landessozialgericht Celle sieht in Neurostimulationsanzug bislang keine Kassenleistung
Eine an Multipler Sklerose erkrankte Frau bleibt auf den Kosten eines selbst beschafften Neurostimulationsanzugs sitzen. Die Richter verweisen auf den fehlenden Beschluss des G-BA.