Anleger von Investmentfonds vor Bankeninsolvenz geschützt

FRANKFURT AM MAIN (hai). Nachdem selbst große Banken wie Lehman Brothers der Kapitalmarktkrise nicht mehr gewachsen sind, fürchten viele deutsche Investmentfondsanleger um ihre Einlagen in Aktien-, Geldmarkt-, offenen Immobilien- und Rentenfonds. Der Fondsverband BVI und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beruhigen: Die Kapitaleinlagen seien auch bei Insolvenz von Fondsgesellschaft oder Mutterkonzerns geschützt.

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Bei fast allen Finanzprodukten sind die Risiken derzeit höher als normal. Investmentfonds sind aber in der Finanzkrise gut gesichert.

Bei fast allen Finanzprodukten sind die Risiken derzeit höher als normal. Investmentfonds sind aber in der Finanzkrise gut gesichert.

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Bei der MS Real Estate Investment GmbH riefen vergangene Woche besorgte Sparer an: Sie wollten ihre wissen, ob ihre Einlagen im 2,2 Milliarden Euro schweren offenen Immobilienfonds P2 Value der deutschen Morgan-Stanley-Tochter noch sicher sind. Zuvor war der Aktienkurs von Morgan Stanley zeitweise um 44 Prozent gefallen, weil an der Börse das Gerücht aufkam, die Investmentbank müsse sich, wie Lehman Brothers, in den Gläubigerschutz flüchten.

Auch Anleger von Kapitalanlagegesellschaften großer deutscher Banken fürchten um ihre Einlagen in Investmentfonds. "Es gibt Anrufe besorgter Sparer", sagt ein Mitarbeiter der BaFin.

Doch die für die Bankenaufsicht zuständige Behörde beruhigt: "Alle Investmentfonds sind als Sondervermögen konzipiert und damit im Fall einer Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft oder ihrer Mutterbank vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt", sagt BaFin-Sprecherin Sabine Reimer. "Barvermögen und Fondsimmobilien gehören allein den Anlegern", betont auch Andreas Fink, Sprecher des Fondsverbands BVI. Um die Sparer im Krisenfall zu schützen, hat die Bundesregierung im Investmentgesetz detailliert geregelt, dass die Sondervermögen niemals in die Konkursmasse geraten können.

Aus diesem Grund dürfen Fondsgesellschaften das ihnen anvertraute Vermögen auch nicht selbst verwahren, sondern müssen es bei einer unabhängigen Bank deponieren, erläutert die BaFin-Sprecherin. Sollte eine Kapitalanlagegesellschaft nicht mehr in der Lage sein, den Fonds zu verwalten, geht das Verfügungsrecht nach dem Investmentgesetz automatisch auf die Depotbank über. In diesem Fall würden anschließend in Abstimmung mit der BaFin entweder die Vermögenswerte verkauft und das gesamte Kapital an die Anleger verteilt - oder die Verwaltung des Fonds auf eine andere Kapitalanlagegesellschaft übertragen.

Aktien-, Geldmarkt- und Rentenfonds würden vermutlich aufgelöst werden, weil die Wertpapiere sofort über die Börse verkauft werden könnten, mutmaßt der Geschäftsführer einer Fondsgesellschaft. Bei offenen Immobilienfonds hingegen sei es wahrscheinlicher, dass die Verwaltung des Fonds an eine andere Gesellschaft übertragen wird. "Immobilien lassen sich nicht einfach über Nacht verkaufen", sagt der Geschäftsführer.

Zuletzt griffen die Krisenregelungen als 2001 die Schmidtbank in Schieflage geriet. Die bayerische Regionalbank hatte sich in den 90er Jahren bei der Expansion in den Neuen Bundesländern verhoben. Bayerische Landesbank, Commerzbank, Deutsche Bank, Dresdner Bank und Hypovereinsbank gründeten damals die Auffanggesellschaft Medusa, um das Institut zu übernehmen. BVI-Sprecher Fink: "Die Investmentfonds der Schmidtbank wurden dabei an die Fondsgesellschaft DWS der Deutschen Bank übertragen." Die Anleger seien nicht zu Schaden gekommen.

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