Arbeitsweg-Versicherung greift nicht bei Irrfahrt

CELLE (dpa). Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen, die sich auf dem direkten Arbeitsweg ereignen.

Veröffentlicht:

Wer während einer dienstlichen Autofahrt aus Unachtsamkeit wie einer Unterhaltung auf die "falsche Autobahn" gerät, genießt dann bei einem Unfall keinen gesetzlichen Versicherungsschutz, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Urteil.

Az.: L 3 U 151/08

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

DEGAM-Leitlinie

So sollten Sie bei Schilddrüsenknoten vorgehen

„Demenz-Uhr“ erstellt

Bluttest könnte Alzheimerbeginn vorhersagen

Lesetipps
Ein Arzt füllt einen internationalen Impfpass aus.

© Alexander Raths / stock.adobe.com

Herzinfarkt-Prävention

Diabetes: Grippeimpfung schützt das Herz!

Maske

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Mutter mit MS: Kind gegen MMR impfen?