Arzt-Bereitschaft darf geringer vergütet werden
ERFURT (mwo). Bereitschaftsdienste dürfen geringer vergütet werden als normale Arbeitszeiten. Mit diesem Urteil machte das Bundesarbeitsgericht Hoffnungen vieler Klinik-Ärzte auf einen großen Geldsegen ebenso zunichte wie den Sorgen der Politik vor Mehrkosten in Milliardenhöhe.